Herzlich willkommen

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

wir begrüßen Sie auf der Internetseite der Behinderten- und Rehabilitationssportgemeinschaft und freuen uns über Ihr Interesse an unseren vielfältigen Aktivitäten.

- D E R   V O R S T A N D

Der Vorstand

Torsten Kawaletz
Torsten Kawaletz
Vorsitzender
Silke Meyer
Silke Meyer
Stellvertreterin
Edda Remele
Edda Remele
Schatzmeisterin

Neuigkeiten

BRSG Kyffhäuser e.V.

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

 

Gem. § 8 unserer Satzung laden wir fristgemäß zu unserer nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung

am 02.09.2023 um 10.00 Uhr

im Bürgersaal der Cruciskirche, Crucisstraße 08

in 99706 Sondershausen ein

 

 

Am 04.03.2023 fand in der Turnhalle der Johann-Karl- Wezelschlule Östertal in Sondershausen der TBRSV-Pokal statt.

Eröffnet wurde das Pokalspiel um 10.00 Uhr von Herrn Torsten Kawaletz (Vorsitzender BRSG Kyfhäuser), Volker Stietzel (Präsident TBRSV), Karl-Heitz Schmid (Beauftragter Para Kegeln), sowie dem Bürgermeister unserer Stadt Sondershausen Herr Steffen Grimm. Vielen lieben und herzlichen Dank an dieser Stelle bedanke ich mich nochmal im Namen aller für die an uns gerichteten Worte.

Sportangebote

BREITENSPORT

GYMNASTIK
Christine Luthardt

Christine Luthardt
Gymnastik | Borntal | Östertal

Termine:

Dienstag 17:30 Uhr - 18:30 Uhr
Donnerstag 18:30 Uhr - 19:30 Uhr
Freitag 15:00 Uhr - 16:00 Uhr (Östertal)
Erika Rumrich

Erika Rumrich
Gymnastik | Großfurra

Termine:

Montag 17:30 Uhr - 19:30 Uhr (Großfurra)  
Annemarie Brunsch / Doris Witt

Annemarie Brunsch / Doris Witt
Gymnastik | Franzberg

Termine:

Montag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
18:00 Uhr - 19:00 Uhr
Elvira Liepold Elvira Liepold

Elvira Liepold
Gymnastik | Gymnasium
Turnhalle "G. Scholl"

Termine:

Montag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Nordic Walking
Anne Kawaletz

Anne Kawaletz
Nordic-Walking / Pilates

Termine:

Dienstag 17:00 Uhr - 18:30 Uhr
Bosseln
Martin Kropka

Martin Kropka
Bosseln | Talstraße

Termine:

Mittwoch 17:30 Uhr - 19:30 Uhr | Turnhalle des FÖZ - Talstraße
Donnerstag 16:30 Uhr - 20:00 Uhr | Turnhalle des FÖZ - Talstraße

 

Bosseln ist eine Sportart für den Bereich des Behinderten- und Reha-Sportes. Es ähnelt in Aufbau und Regeln dem Stockschießen. Die hölzernen Schiebestöcke werden als Bosseln bezeichnet. Gespielt wird ausschließlich in Turnhallen.

Tabellen Thüringenmeisterschaft

Thüringenmeisterschaft 2023 - Männer (Endstand)

  Mannschaften Punkte Trefferdifferenz
1 BRSG Kyffhäuser I 42 102
2 Hochsprung mit Musik Arnstadt I 36 84
3 BRSG Kyffhäuser II 29 52
4 BRS Rudolstadt 29 40
5 RSB Elxleben 17 -8
6 SV Pädagogik Hildburghausen 11 -85
7 Hochsprung mit Musik Arnstadt II 4 -185

Thüringenmeisterschaft 2023 - Frauen (Endstand)

  Mannschaften Punkte Trefferdifferenz
1 Hochsprung mit Musik Arnstadt 27 45
2 BRSG Kyffhäuser 21 -8
3 BRS Rudolstadt 21 33
4 SV Pädagogik Hildburghausen 6 -70

Aktuelle Termine & Freundschaftsspiele

Bosseltermine 2023

Datum Wettkampf Bemerkung
13.05.2023 Einladungsturnier Bischofsheim
03.06.2023 Pokal der Landrätin Arnstadt
01.07.2023 Bürgermeisterpokal Rudolstadt
15.07.2023 Deutschlandcup Herren Stendal
15.07.2023 Helga Krannich Gedenkturnier Stendal
08./09.09.2023 Deutsche Meisterschaft Rudolstadt

Presseartikel

Am 25.03.2023 fand die 4. und letzte Runde zur Thüringer Landesmeisterschaft im Bosseln in der „Werratalsporthalle“ in Hildburghausen statt. Zu Beginn der Spielrunde zeigten die jungen Tänzerinnen der Sportgruppe „Joyrobic“ des SV Pädagogik Hildburghausen ihr Können. Nach begeistertem Applaus gaben sie noch eine Zugabe.

Wir bedanken uns bei den Sportlerinnen und wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg.

10. Titelverteidigung der Bosseler der BRSG Kyffhäuser in Thüringen 2022

Die 3. Runde zur Thüringenmeisterschaft im Bosseln richteten die Sportler*innen der BRSG Kyffhäuser aus.
Von den 12 Mannschaften aus 5 Thüringer Vereinen reisten 11 Mannschaften an....

Archiv

Bogenschießen
Edda Remele

Edda Remele
Bogenschießen | Borntal

Termine:

Donnerstag 17:00 Uhr - 19:00 Uhr

 

Hartmut Kirchner

Hartmut Kirchner
Bogenschießen | Borntal

Termine:

Donnerstag 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
Boccia
Carolin Ebert

Carolin Ebert
Boccia | Turnhalle Borntal

Termine:

Donnerstag 18:30 Uhr - 20:00 Uhr (Turnhalle Borntal)
jeden 2. Samstag 10:30 Uhr - 13:00 Uhr (Turnhalle des Förderzentrums Sondershausen, Talstraße 34)

 

Die Spielidee: Das Spiel wird in der Halle auf einem begrenzten Spielfeld mit speziell entwickelten Lederbällen gespielt. Ziel des Spiels ist es, die eigenen Bälle näher an dem Zielball, dem sog. Jackball, zu platzieren als der/die Gegenspieler. Die Bälle können geworfen, gerollt oder mit dem Fuß gespielt werden. Dabei dürfen die gegnerischen Bälle weggetrieben werden. Boccia kann als Einzel-, Paar- oder Mannschaftswettbewerb (mit drei Spielern) durchgeführt werden.

REHABILITATION

Wassergymnastik
Bärbel Häring

Wassergymnastik | Bundeswehrhalle

Termine:

Mittwoch 12:00 Uhr - 14:00 Uhr
Christine Luthardt

Wassergymnastik | Bundeswehrhalle

Termine:

Mittwoch 17:00 Uhr - 19:00 Uhr

 

Herzsport
Torsten Kawaletz

Torsten Kawaletz
Herzsport | Talstraße

Termine:

Dienstag 18:00 Uhr - 20:00 Uhr

 

Osteoporose
Osteoporose

Osteoporose | Talstraße

Termine:

Mittwoch 17:30 Uhr - 18:30 Uhr

 

BEHINDERTENSPORT

Fussball für Lernbehinderte
Torsten Kawaletz

Torsten Kawaletz
Fussball | SBZ Kyffhäuserkreis

Achim Ritter

Achim Ritter
Fussball | Artern

  • Turnhalle am Königsstuhl
  • Turnhalle Sangerhäuserstraße
Fussball für Geistigbehinderte
Edda Remele

Edda Remele
Fussball für Geistigbehinderte

  • Sondershausen - Borntal - Thälmannhalle
Tischtennis
Achim Ritter

Achim Ritter
Tischtennis | Artern

  • Turnhalle Sangerhäuserstraße

Bildergalerie

Behindertensportfest 2019 - 28.08.2019
7. Behindertensportfest 2017 - 31.08.2017
Gemeinsam zu sportlichen Erfolgen - 23.05.2017
Turniersieg in Brakel - 14.11.2016
6. Behindertensportfest - 07.11.2016

Wir über uns

Satzung - Behinderten- und Rehabilitations-Sportgemeinschaft Kyffhäuser e.V.

§ 1 Name und Sitz der Gemeinschaft

Die Gemeinschaft führt den Namen Behinderten- und Rehabilitations-Sportgemeinschaft Kyffhäuser e .V. (BRSG Kyffhäuser e.V.). Sie hat ihren Sitz in Sondershausen und ist in das Vereinsregister des Kreisgerichtes Sondershausen eingetragen. ( VR 23)

Wenn in dieser Satzung bei Funktionsbezeichnungen die weibliche oder männliche Sprachform verwendet wird, so stehen unabhängig davon alle Funktionen Frauen und Männern offen.

§ 3 Zweck und Aufgaben
  1. Die BRSG Kyffhäuser e.V. ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
  2. Die Behinderten- und Rehabilitations-Sportgemeinschaft Kyffhäuser e.V. verfolgt den Zweck, den Sport als ein Mittel der Rehabilitation und gesellschaftlichen Integration zu fördern und einzusetzen, sowie jedem Behinderten im Kyffhäuserkreis die Teilnahme am Sport im Prozess der Rehabilitation zu ermöglichen.
  3. Die BRSG erfüllt damit wesentliche gesellschaftliche und soziale Aufgaben im Kyffhäuserkreis, im besonderen:
    1. Durch die Bereitstellung von sportlichen Angeboten für Menschen mit einer funktionellen Störung ( Behinderung) im Rahmen des Rehabilitationssports, sowie bei einer Gesundheitsgefährdung im Rahmen der Prävention.
    2. durch die Teilnahme von geeigneten Mitgliedern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
    3. durch die Mitgliedschaft im Landessportbund Thüringen e.V. ( LSB ) und die Mitgliedschaft im zuständigen Sport-Fachverband des Landessportbundes Thüringen, dem Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes e.V. ( TBRSV e.V. ) .
    4. durch Zusammenarbeit mit Personen, Institutionen und Organisationen, die den Behinderten- und Rehabilitations-Sport fördern wollen.
§ 5 Mitgliedschaft
  1. Der BRSG Kyffhäuser können beitreten:
    1. Menschen mit oder ohne funktionelle Störung unabhängig von Alter und Geschlecht.
    2. Jeder Bürger, Persönlichkeiten von Organisationen, Institutionen, Vereinen, Verbänden , Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Ziele des Behinderten- und Rehabilitationssports unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen, der mit Stimmenmehrheit entscheidet. Der Vorstand kann die Aufnahme ablehnen, wenn dies im Interesse der BRSG geboten erscheint. Die Ablehnung ist dem Antragsteller unverzüglich, jedoch spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss, unter Angabe der Gründe, schriftlich mitzuteilen. Dem Antragsteller steht innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerdeführung zu. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung in Mehrheit.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt:
    1. durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitzuteilen ist,
    2. durch Ausschluss, wenn ein gemeinschaftsschädigendes Verhalten des Mitgliedes vorliegt,
    3. wenn ein Mitglied mit seinen finanziellen Verpflichtungen länger als 6 Monate im Verzug ist,
    4. durch Tod.
  4. Die Mitgliedschaft endet in allen Fällen der Ziffer 3a, 3c, zum Ende des Geschäftsjahres, der Ziffer 3b mit sofortiger Wirkung.
§ 7 Organe der BRSG
  1. Die Mitgliederversammlung.
  2. Der Vorstand gemäß § 9 der Satzung.
§ 9 Der Vorstand
  1. Der Vorstand führt zwischen den Mitgliederversammlungen die Geschäfte der Sportgemeinschaft. Dem Vorstand gehören an
    1. der 1. Vorsitzende
    2. der 2. Vorsitzende
    3. der Schatzmeister
    4. und bis zu 5 Mitglieder
  2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.Vorsitzende, der 2.  Vorsitzende und der Schatzmeister.
  3. Die Vertretung des Vereins erfolgt durch den 1.Vorsitzenden in Verbindung mit dem 2.Vorsitzenden bzw. dem Schatzmeister
  4. Im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden, die im Einzelfalle nicht nachgewiesen werden muss, tritt an die Stelle des 1. Vorsitzenden der 2.Vorsitzende bzw. der Schatzmeister.
  5. Über die Einrichtung und Besetzung weiterer Vorstandsfunktionen beschließt die Mitgliederversammlung.
§ 11 Revision
  1. Die Mitgliederversammlung wählt mindestens zwei Revisoren, diese dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.
  2. Aufgabe der Revisoren ist es:
    1. die Überwachung der Kassengeschäfte,
    2. mindestens jährlich eine Prüfung durchzuführen,
    3. Berichterstattung zu jeder ordentlichen Mitgliederversammlung.
§ 13 Kinder- und Jugendsport
  1. Die BRSG e.V. hat eine Jugendordnung
  2. Kinder und Jugendliche gehören bis zum 27. Lebensjahr der Sportjugend an.
§ 15 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.

§ 2 Grundsätze, Werte
  1. Der Sportgemeinschaft sieht sich dem von den Mitgliedsorganisationen des LSB Thüringen beschlossenen Leitbild „Mitten im Sport – Mitten im Leben“ und dessen Grundsätzen verpflichtet.
  2. Die Sportgemeinschaft vertritt den Grundsatz religiöser, ethnischer und weltanschaulicher Toleranz sowie der Wahrung seiner parteipolitischen Neutralität. Er missbilligt rassistische, verfassungs- und fremdenfeindliche Bestrebungen entschieden und tritt gegen jegliche Art von Extremismus ein.
  3. Die Sportgemeinschaft verurteilt jegliche Form von Gewalt, insbesondere körperlicher, seelischer und sexueller Art und Ausprägung.
  4. Die Sportgemeinschaft tritt ausdrücklich für einen humanen, manipulations- und dopingfreien Sport ein.
  5. Die Sportgemeinschaft bekennt sich zur Verwirklichung der Gleichstellung und setzt sich für die Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern ein.
  6. Die Sportgemeinschaft strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Stadt und Kreisverwaltungen sowie den im Kreistag vertretenen demokratischen Parteien bei Wahrung der Prinzipien von Subsidiarität und Autonomie des Sports an. Sie verweist dabei auf Artikel 30 Absatz 3 der Verfassung des Freistaates Thüringen „Der Sport genießt Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften“ sowie auf das Thüringer Sportfördergesetz und auf § 2 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung.
§ 4 Gemeinnützigkeit
  1. Die BRSG Kyffhäuser e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
  3. Mittel der BRSG Kyffhäuser e.V. dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der BRSG Kyffhäuser e.V. fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.
§ 6 Beiträge
  1. Die BRSG erhebt von seinen Mitgliedern einen monatlichen Beitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
  2. Der Beitrag eines fördernden Mitgliedes wird zwischen diesem und der BRSG vereinbart.
  3. Der Beitrag ist im voraus und halbjährlich zu entrichten.
  4. Beiträge und Spenden werden zur Erfüllung der Aufgaben sowie zur Begleichung der laufenden Kosten verwandt.
§ 8 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der BRSG. Ihre Beschlüsse sind für den Vorstand und die Mitglieder bindend.
  2. Die Mitgliederversammlung wird jährlich durchgeführt und die Wahl des Vorstandes findet alle 4 Jahre statt. Die Einberufung muss mindestens 4 Wochen vorher durch Einladung und unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen.
    1. Anträge zur Tagesordnung sind 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand einzureichen.
    2. Später gestellte Anträge, sofern sie keine Satzungsänderung beinhalten, können als Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung aufgenommen werden.
  3. Die Mitgliederversammlung besteht aus:
    1. dem Vorstand
    2. allen Mitgliedern der Sportgemeinschaft.
  4. Alle unter Ziff. 3 genannten Personen haben Stimmrecht. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
  5. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
    1. Sie beschließt alle Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung.
    2. Entgegennahmen der Kassen- und Revisionsberichte.
    3. Entlastung des Vorstandes.
    4. Änderung der Satzung
    5. Wahl der Revisoren.
    6. Endgültige Entscheidung über die Aufnahme bzw. Ausschluss eines Mitgliedes.
    7. Höhe des monatlichen Beitrages.
    8. Auflösung der BRSG Kyffhäuser e.V.
  6. Die Mitgliederversammlung ist mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden beschlussfähig, soweit die Satzung nichts anderes verlangt.
  7. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied des Vorstandes geleitet. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und von dem Vorsitzenden bzw. einem Mitglied des Vorstandes und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
  8. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt:
    1. auf Beschluss des Vorstandes,
    2. wenn mindestens 1/3 der Mitglieder der BRSG dies schriftlich und unter Angabe von Gründen beim Vorstand beantragen.
§ 10 Ordnungen

Die Sportgemeinschaft kann seinen Tätigkeitsbereich individuell durch Ordnungen und Entscheidungen seiner Organe regeln.

Der Vorstand kann sich zu diesem Zweck insbesondere eine

  • Geschäftsordnung,
  • Finanzordnung,
  • Jugendordnung,
  • Ehrenordnung,
  • Rechtsordnung
  • Wahlordnung

geben.

§ 12 Auflösung

Die BRSG Kyffhäuser e.V. kann durch Beschluss einer ordentlichen oder

außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

Dazu ist die Zustimmung von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich.

Im Falle einer Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

und nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten, fällt das vorhandene Vermögen dem Kyffhäuserkreis zu, mit der Zweckbindung, dieses zur Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports zu verwenden.

§ 14 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden einer Mitgliederversammlung. Sie sind unter Angabe der zu ändernden Bestimmungen anzukündigen.

§ 16 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung der Behinderten- und Rehabilitations- Sportgemeinschaft am 29. April 2017 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Sondershausen, den 29. April 2017

Kontakt

Anschrift

BRSG Kyffhäuser e. V.

Crucisstraße 8
99706 Sondershausen

Telefon: 0 36 32 / 50 80 0
E-Mail: info@brsg-kyffhaeuser.de

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Dienstags 15:30 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

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